Finanzinstrument (englisch financial instrument) ist ein Rechtsbegriff, mit dem im Finanzwesen alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen bezeichnet werden, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben.
Im Bank- und Börsenwesen gehören die verschiedenen Arten der Finanzinstrumente zum Kerngeschäft. Deshalb gibt es im Bankenaufsichtsrecht und Börsenrecht detaillierte Vorschriften, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.
Börsenwesen
Nach § 2 Abs. 4 WpHG zählen zu den Finanzinstrumenten Wertpapiere (Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Investmentzertifikate), Geldmarktpapiere, Derivate, Emissionszertifikate und Vermögensanlagen. In § 2 Abs. 8 Nr. 9 WpHG werden neben Schuldverschreibungen und Derivaten auch strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate zu den Finanzinstrumenten gezählt. Damit stimmt der wertpapierrechtliche Begriff des Finanzinstruments nicht vollständig mit dem bankrechtlichen überein, weil er die wertpapierfernen Finanzinstrumente ignoriert.
Die Aufzählung in § 2 WpHG hat Rechtsfolgen insbesondere für die Tätigkeit der Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Wertpapierfirmen und die Anlageberatung der Kreditinstitute, bei der vor dem Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dem Privatanleger eine Geeignetheitserklärung nach § 64 Abs. 4 WpHG zu erteilen ist.
Da Edelmetalle und Sorten nicht aufgezählt sind, gelten diese nicht als Finanzinstrumente, so dass beispielsweise Wechselstuben nicht der Bankenaufsicht unterstehen. Die Einlagen bei Kreditinstituten (Sicht-, Termin- und Spareinlagen) sind aufsichtsrechtlich keine Finanzinstrumente, doch sind sie im Rahmen des Einlagengeschäfts als Bankgeschäfte definiert (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG). Das gilt auch für Kredite, die als Kreditgeschäft (Geld- und Kreditleihe) erfasst sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG). Werden Einlagen bei den Gläubigern und Kredite bei den Schuldnern bilanziert, so gelten sie bei diesen bilanzrechtlich als originäre Finanzinstrumente, weil sie Forderungen oder Verbindlichkeiten darstellen. Das gilt auch für die Bilanzierung bei Kreditinstituten.